Holz-PelletsFörderung in Deutschland
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) Referat 414/415
Frankfurter Straße 29-35
D- 65 760 Eschborn
www.bafa.de
bundesamt@bafa.de
06 196 / 908-0
Fax 06 196 / 908 800
Förderwerber:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewebliche Unternehmen, sowie Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Fördervoraussetzungen:
- der Antrag wird vor Investitionsbeginn gestellt
- die Anlage wird mindestens 7 Jahre lang betrieben
- die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte werden eingehalten
Förderhöhe:
Ein einmaliger Zuschuss von 60 Euro pro kW Nennwärmeleistung. Mindestens 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von 90%.
Holzabsatzförderrichtlinie (Hafö) des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
Schwannstraße 3
D- 40 476 Düsseldorf
www.forst.nrw.de
Tel: 01805 / 735538
Fax 06196 / 908-800
Förderwerber:
Natürliche und juristische Personen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Einrichtungen.
Fördervoraussetzungen:
- der Kesselwirkungsgrad muss bei mindestens 90% liegen!
Förderhöhe:
Ein einmaliger Zuschuss von 1.500 Euro pro Anlage bis zu 27 kW oder 55 Euro pro kW Nennwärmeleistung bei Anlage zwischen 27 und 100kW.
Weitere Informationen zu Förderungen von Pelletsheizungen
| KfW Tel. 0 180 / 13 35 577 www.kfw.de |
DENATel 0 800 / 07 36 734 www.deutsche-energie-agentur.de |
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| BMWi Tel. 0 30 20 / 14 61 41 |
Informationsdienst BINE Tel 0 228 / 92 37 914 |
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